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sprache-drdieckmann.deSprachtherapeutische Praxis Dr. Ann Dieckmann

 Ihre Kosten 

Bild von 14 - Heilmittelverordnung Stimm-, Sprech- u. Sprachtherapie

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung gemäß der Verordnung zur Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bis zum 18. Lebensjahr.

Erwachsene Patienten leisten eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten sowie  € 10,00 je Rezept.

Die Heilmittelverordnungen werden vom Haus- oder Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden, MKG-Chirurgen oder Zahnarzt ausgestellt und sind 14 Tage gültig.

Die Kosten für privat versicherte Patienten sind nicht festgelegt und richten sich nach der Beihilfevorschrift des Bundes für Heilmittelerbringer.

Sprachtherapeutische Praxis Dr. Ann Dieckmann  |  Fährstrasse 9, 18147 Rostock, 0381/6501717